Rechtliches

Leider gibt es auch im Bereich der 24 Stunden Pflege zu Hause nach wie vor “schwarze Schafe”, die unter unrecht-mäßigen Bedingungen Pflegekräfte vermitteln und arbeiten lassen. Es ist für Sie daher unerlässlich, ein paar essenzielle rechtliche Dinge zu beachten.

Mitarbeiter Entsendung

Die 24 Stunden Pflege erfolgt auf Grundlage des sogenannten Entsendeverfahrens. Im Rahmen der EU-Entsenderichtlinien ist hierbei erlaubt, Mitarbeiter ein anderes EU-Land zu entsenden, um dort eine Leistung oder Dienstleistung auszuführen. Für die 24 Stunden Betreuung in Deutschland ist es dabei bedeutend, dass die hier zu leistende Arbeit an Hand von geltenden Vorschriften und Gesetzen abläuft. Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist maßgebend und auch der in Deutschland gültige Mindestlohn muss eingehalten werden.

In Art und Umfang stellt die 24 Stunden Pflege allerdings eine rechtliche Besonderheit dar und deshalb müssen die betreffenden Dienstleistungsverträge genauestens begutachtet und unter die Lupe genommen werden. Wichtig ist insbesondere, dass Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Bereitschaftszeiten, Wahl der Unterkunft und weitere arbeitsschutzrechtliche Punkte eingehalten werden.

Auch wir von Sancurio24 setzen bei der Durchführung Ihrer 24 Stunden Pflege auf das Entsendeverfahren, um Ihnen bestmögliche Rechtssicherheit zu bieten. Alles unsere Pflegekräfte haben einen umfassenden Sozial-Versicherungs-Schutz und sind dadurch auch bei Krankheit während ihres Einsatzes in Deutschland versichert. Grundlage für dieses Modell ist Entsenderichtlinie der EU und die deutsche Umsetzung in Form des Entsendegesetzes für Arbeitnehmer. Hier werden alle rechtlichen sowie soziale Fragen geklärt, in Bezug auf ausländische Arbeitnehmer, die ihre Dienstleistungen in Deutschland verrichten.

Arbeitsrechtlich sind entsendete Arbeitnehmer mit deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt, was bedeutet, dass auch für unsere polnischen Pflegekräfte der Mindestlohn als Untergrenze gilt. Im Regelfall verdienen Pflegekräfte, speziell mit Zusatzqualifikationen, einiges mehr. Uns ist eine faire Bezahlung wichtig, da sie gleichzeitig dafür sorgt, dass wir eine hohe Betreuungsqualität gewährleisten können.

Als Nachweis einer rechtskonformen Entsendung liegt für sämtliche Pflege- und Betreuungskräfte auf Wunsch eine sogenannte A1-Bescheinigung vor. Dieses Dokument wird von der Sozialversicherungsbehörde in Polen angefertigt und dient als Beleg für deutsche Behörden über die ordnungsgemäße Sozialabgaben-Abfuhr.