Kosten und Finanzierung einer 24 Stunden Pflege

Eine verlässliche 24 Stunden Pflegekraft für Ihren geliebten Familienangehörigen zu finden, steht mit ziemlicher Sicherheit für Sie an oberster Stelle. Dessen ungeachtet muss aber auch offen über den Kostenpunkt einer 24 Stunden Pflege gesprochen werden. Wie eine Finanzierung gelingen kann und zusätzliche Informationen rund um das Thema Kosten für die 24 Stunden Pflege finden Sie hier.

Pflegegrade & Zuschüsse für die Finanzierung einer 24 Stunden Pflege

Damit eine Finanzierung der Kosten für eine 24 Stunden Pflegekraft gewährleistet werden kann, können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige unterschiedliche Förderungen beanspruchen. Den wohl höchsten Bekanntheitsgrad hat die Leistung des Pflegegeldes. Die Höhe des Pflegegeldes ist dabei abhängig von der Schwere der Erkrankung, dem sogenannten Pflegegrad. Das Pflegegeld hat den Zweck, die durch die Pflege eines Angehörigen entstehenden Ausgaben zu decken, so zum Beispiel die 24 Stunden Pflege.

Zunächst muss der konkrete Pflegegrad festgestellt werden, was durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen erfolgt. Die Einstufung erfolgt in Kategorien von Pflegegrad 1 bis zu Pflegegrad 5. Unabhängige Gutachter überprüfen die Schwere der Pflegebedürftigkeit als auch die Gegebenheiten vor Ort. Der abschließenden Entscheidung über den angemessenen Pflegegrad liegen verschiedene Faktoren zugrunde. Das Gutachten richtet sich nach den physischen sowie psychischen Einschränkungen der betroffenen Person, vor allem die Befähigung zur Selbstversorgung und der Mobilität, sowie kommunikative und kognitive Fähigkeiten.

Die Begutachtung erfolgt nach einem Punktesystem. Je höher die vergebenen Punkte, desto höher die Einstufung. Je höher die Einstufung, desto höher ist der Zuschuss, eine 24 Stunden Pflege zu finanzieren.

Finanzierung mit Verhinderungspflegegeld

Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen, bedeutet eine große psychische und zeitaufwändige Herausforderung für Sie. Der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst und hat deshalb das Verhinderungspflegegeld eingeführt. Es dient dazu, selbst pflegende Angehörige zu entlasten, denn letztlich haben diese auch familiäres Engagement, sind berufstätig oder brauchen einmal ein paar Tage Ruhe. Dem Angehörigen steht hierfür die Inanspruchnahme externer Pflegeleistungen zu. Die Verhinderungspflege kann jedoch auch ein wesentlicher Baustein für die Finanzierung der 24 Stunden Pflege sein. Das Verhinderungspflegegeld ist jährlich auf maximal 1.612 Euro begrenzt und es wird nur ausgezahlt, wenn der Betroffene schon seit über 6 Monaten zu Hause gepflegt wird.

Ähnlich ist der Hintergrund auch bei der Kurzzeitpflege. Auch hierbei handelt sich um eine Entlastungsförderung von pflegenden Angehörigen, jedoch muss die Pflege in diesem Zeitraum stationär erfolgen. Bei der 24 Stunden Pflege ist dies nicht gegeben, es existiert allerdings ein Schlupfloch seitens des Gesetzgebers. Sie haben nämlich die Möglichkeit, die Hälfte des Kurzzeitpflegebetrages, jährlich ebenso 1.612 Euro, für die Verhinderungspflege aufwenden. Addieren Sie diesen Betrag zum Verhinderungspflegegeld, kommen Sie auf einen jährlichen Förderbetrag von 2.418 Euro, die Sie für die Finanzierung einer 24 Stunden Pflege verwenden können.

Weitere Finanzierungsmöglichkeit

Steuererleichterungen stellen eine weitere Finanzierungsmöglichkeit einer 24 Stunden Pflege dar, denn die Aufwendungen können als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung bis zu 4.000 Euro bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Auch die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist ab Pflegegrad 1 möglich und kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Man muss nachweisen, dass die Hilfsmittel zur Pflege des Angehörigen benötigt werden. Ist die Antragstellung erfolgreich, stehen weitere 40 Euro monatlich zur Verfügung, die entweder für Pflegehilfsmittel verwendet werden können oder es werden Ihnen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat zugeschickt.

Die exakte Höhe der Zuschüsse zur Finanzierung hängt vom individuellen Einzelfall ab. Eine 24 Stunden Pflegekraft mit mittleren Sprachkenntnissen kann mit rund 2.290 Euro angesetzt werden. Mit dem Pflegegeld bei Pflegegrad 3, – 545 Euro – , einem Verhinderungspflegegeld in Höhe von 201,50 Euro sowie einer Steuerförderung von 333 Euro monatlich, hätten Sie demnach schon 1.079,50 Euro finanziert und Sie hätten lediglich noch 1.210,50 Euro selbst zu tragen. Dadurch liegen die Kosten weitaus unter den Unterbringungskosten in einem Pflegeheim und bilden eine echte Alternative zum Seniorenheim.