Verhinderungspflege – Das sollten Sie wissen

Wenn Sie eine Auszeit brauchen, ist die Verhinderungspflege für Sie da. Es ist eine Herzenssache, einen Angehörigen zu pflegen. Doch auch der pflegende Angehörige kann mal krank werden, hat andere Verpflichtungen oder möchte einfach mal ein paar Tage Urlaub machen. Durch die Verhinderungspflege ist Ihr Angehöriger auch während der Zeit Ihrer Abwesenheit wie bisher bestens versorgt und braucht das geliebte Zuhause dazu nicht zu verlassen.

Damit Sie sich eine Auszeit gönnen können, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung seitens der Pflegekasse. Während Ihrer Abwesenheit kann die Pflege durch examinierte Pflegekräfte oder von Freunden, Nachbarn oder Verwandten erfolgen. Für bis zu sechs Wochen im Jahr ist Ihr Angehöriger aufgrund der Verhinderungspflege versorgt und Sie können sich erholen. Auch eine stundenweise Vertretung ist möglich, wenn Sie Termine oder andere Dinge zu erledigen haben.

Was ist die Verhinderungspflege?

Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit oder können aus anderen Gründen die häusliche Pflege zeitweise nicht übernehmen, können sich durch die Verhinderungspflege von anderen Pflegepersonen vertreten lassen. Dies können sowohl Privatpersonen als auch professionelle Pflegekräfte, wie ambulanter Pflegedienst, sein. Zum Kreis der Privatpersonen zählen neben Verwandten auch Freunde oder ehrenamtlich Pflegende.

Für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen, 42 Tage, je Kalenderjahr können Pflegebedürftige prinzipiell eine Ersatzpflege bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Sie ist tage- oder stundenweise umsetzbar und richtet sich nach der Frage, ob die Pflegeperson mehr als acht Stunden je Tag verhindert ist. Das jährlich zur Verfügung stehende Budget muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wer hat Anspruch?

Damit Sie einen Anspruch auf Zuschüsse für die Ersatzpflege haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits gilt ein Anspruch lediglich für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und andererseits muss eine private Pflegekraft die zu pflegende Person bereits seit sechs Monaten häuslich betreuen. Häufig wird das Genehmigungsdatum des Pflegegrades zur Berechnung herangezogen. Erfolgt die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst, kann die Verhinderungspflege nicht beantragt werden, da keine Pflegeperson eingetragen ist.

Welche Zuschüsse gibt es?

Die Höhe der Bezuschussung ist davon abhängig, wer für Sie die Pflege Ihres Angehörigen übernimmt, welcher Pflegegrad besteht und welche Kosten entstehen. Grundsätzlich besteht Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5. Es beläuft sich auf höchstens 1.612 Euro im Kalenderjahr und eine Erstattung ist auch rückwirkend möglich. Der Betrag kann mit Mitteln aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung der Verhinderungspflege?

Abgerechnet wird die Verhinderungspflege stunden- oder tageweise und die Kostenübernahme hierfür wird direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Dazu sollten Sie sämtliche Belege aufbewahren und einreichen und Kopien anfertigen. Im Regelfall erfolgt die Überweisung in vier bis sechs Wochen. Sie können die Ersatzpflege rückwirkend bis zu vier Jahre abrechnen, vorausgesetzt Sie haben Belege.

Übernehmen Freunde oder Verwandte die Ersatzpflege für Sie, können Sie nach vereinbartem Stundenlohn pauschal abrechnen. Hierfür stellen einige Pflegekassen Musterrechnungen online bereit. Zudem werden auch Fahrtgeld und Verdienstausfälle rückvergütet, sofern Sie Belege dafür einreichen. Sie können mit Ihrer Vertretung auch eine direkte Zahlung durch die Pflegekasse vereinbaren und brauchen dann nicht in Vorleistung zu treten. Diese Möglichkeit macht vor allem dann Sinn, wenn die Ersatzpflege durch einen Pflegedienst übernommen wird und dieser dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.